Studienbeiträge an der DHBW Mannheim

Für ein Studium an der DHBW Mannheim fallen – außer für internationale Studierende und ein Zweitstudium – keine Studiengebühren an. Dennoch sind jährlich Beiträge zu entrichten.

Was kostet ein duales Studium?
Für jedes Studienjahr sind bis zum 1. Oktober die folgenden drei Beiträge mit einer aktuellen Gesamtsumme von 380,60 Euro fällig:

Der Verwaltungskostenbeitrag wird aufgrund von § 12 LHGebG erhoben und deckt die Leistungen der Hochschulverwaltungen ab, wie z. B. die Bearbeitung von Immatrikulations- und Exmatrikulationsanträgen, Verwaltung und Organisation von Prüfungen, die zentrale Studienberatung, die Bearbeitung von Beurlaubungen und die Leistungen der Auslandsämter.

Der Studierendenwerksbeitrag beträgt ab dem Wintersemester 2023/2024 228,60 Euro. Welche Leistungen der Studierendenwerksbeitrag umfasst, entnehmen Sie bitte der Website des Studierendenwerks Mannheim.

Die Verfasste Studierendenschaft der DHBW nimmt als eine rechtsfähige Körperschaft des öffentlichen Rechts und Gliedkörperschaft der DHBW unbeschadet der Zuständigkeiten der DHBW und des standortgebundenen Studentenwerks Aufgaben nach § 65 Abs. 2 LHG wahr. Um ihre gesetzlichen Aufgaben erfüllen zu können, erhebt die Studierendenschaft gemäß § 65a Abs. 5 Satz 2 LHG unter Berücksichtigung sozialer Belange von ihren Mitgliedern Beiträge nach Maßgabe ihrer Beitragssatzung. Die Höhe des Studierendenschaftsbeitrags ist in § 3 Abs. 1 der Beitragssatzung der Verfassten Studierendenschaft der DHBW festgelegt.

Info-Icon

Bitte bezahlen Sie den Verwaltungskostenbeitrag, den Studierendenwerksbeitrag und den Beitrag zur Verfassten Studierendenschaft erst, wenn Sie von der DHBW eine Zahlungsaufforderung per E-Mail erhalten. Die Nachricht wird Anfang September zugestellt. Bitte prüfen Sie Ihren Posteingang Ihres Mail-Accounts sowie DUALIS-WebClient. Mit dem Versand gilt die E-Mail als zugestellt. Geldeingänge, welche vorher eingehen, werden automatisch zurücküberwiesen. Geben Sie diese Information gegebenenfalls weiter, wenn die Beiträge von Dritten überwiesen werden.

Zahlungsabwicklung

Beitragspflichtig sind alle an den Standorten der DHBW immatrikulierten Studierenden, sowie Studierende, die vom Studium beurlaubt wurden. Die Beitragspflicht umfasst auch Studierende, die aufgrund einer Studienverlängerung weiterhin immatrikuliert sind.

Die Zahlung ist zu Beginn eines jeden Studienjahres fällig, ohne dass es eines Gebührenbescheids bedarf. Zu Studienbeginn erhalten alle Erstsemester ein Informationsschreiben bezüglich der Zahlungsabwicklung.

Bitte achten Sie darauf, dass alle Angaben auf der Überweisung richtig und vollständig sind. Ansonsten ist eine maschinelle Zuordnung Ihrer Zahlung nicht möglich.

Bitte überweisen Sie die Beiträge als Gesamtsumme in einer Überweisung. Falls die Beiträge von der Ausbildungsstätte überwiesen werden, wird darum gebeten, die fällige Beitragssumme für die*den jeweilige*n Studierende*n unter Angabe des Verwendungszwecks einzeln zu überweisen bzw. von Sammelüberweisungen abzusehen.

Eine nicht fristgerechte Zahlung der Beiträge hat eine kostenpflichtige Mahnung sowie die Androhung der Exmatrikulation  (§ 62 Abs. 2 Nr. 4 LHG) zur Folge.

Es werden von der DHBW Mannheim keine Bestätigungen in Bezug auf die Zahlung von Gebühren oder Beiträgen erstellt. Bitte verwenden Sie als Quittung Ihren Einzahlungsbeleg von der Bank oder bei einer Onlineüberweisung den dabei erstellten Ausdruck.

Informationen zur Bankverbindung:

Empfänger: Duale Hochschule Ba-Wü
IBAN: DE95 6000 0000 0060 0015 52
BIC: MARKDEF1600
Name der Bank: Deutsche Bundesbank

Verwendungszweck:  Matrikelnummer MA Nachname, Vorname (der/des Studierenden)                                                                
z. B.: 1234567 MA Muster, Kai     

Bei Exmatrikulation oder Nichtantritt des Studiums ist eine Rückerstattung der für das Studienjahr vorab entrichteten Beiträge wie folgt möglich:

1. Verwaltungskostenbeitrag: Bei Exmatrikulation innerhalb eines Monats nach Beginn der Vorlesungszeit erfolgt die Erstattung des Verwaltungskostenbeitrags von Amts wegen auf das einzahlende Konto (§ 12 Abs. 3 LHGebG). Die Vorlesungszeit beginnt, unabhängig von der Blocklage der Theorie- und Praxisphasen, am 1. Oktober.

2. Studierendenwerksbeitrag: Die Rückerstattung des Studierendenwerksbeitrags bei Exmatrikulation ist beim Studierendenwerk Mannheim zu beantragen.

3. Beitrag der Verfassten Studierendenschaft: Für die Rückerstattung des Beitrags der Verfassten Studierendenschaft findet bei Exmatrikulation die unter Nr. 1 genannte Frist Anwendung. Abweichend hiervon ist die Rückerstattung nach § 4 Abs. 2 der Beitragssatzung der Verfassten Studierendenschaft der Dualen Hochschule Baden-Württemberg innerhalb eines Monats nach dem Tag der Exmatrikulation zu beantragen. Der Antrag ist an die Geschäftsstelle des Allgemeinen Studierendenausschusses der DHBW zu richten.

4. Rückerstattung der Beiträge bei Nichtantritt des Studiums vor dem 1. Oktober: Sofern noch keine Immatrikulation erfolgt ist, die Beiträge aber schon überwiesen wurden, werden diese von Amts wegen in voller Höhe auf das einzahlende Konto zurücküberwiesen. Bei einem Abbruch des Studiums ab dem 1. Oktober kann eine Rückerstattung nur entsprechend den Punkten 1-3 erfolgen.

Gebühren und Beiträge für internationale Studierende

Seit dem Wintersemester 2017/18 werden für neu eingeschriebene internationale Studierende Gebühren in Höhe von 1.500,- Euro pro Semester erhoben. Befreit sind Studierende aus der EU und dem EWR, Geflüchtete und Bildungsinländer*innen. Darüber hinaus bestehen vielfältige Befreiungsmöglichkeiten. Weitere Informationen und die benötigten Anträge finden Sie auf der DHBW-Website.

Gebühren und Beiträge für ein Zweitstudium

Ein Erststudium von Bachelor bis zur Promotion ist an staatlichen Hochschulen in Baden-Württemberg gebührenfrei. Für ein Zweitstudium werden seit dem Wintersemester 2017/2018 Studiengebühren in Höhe von 650, – Euro je Semester erhoben. Hinzu kommen die jährlichen Studienbeiträge.

Gebührenpflichtige Studierende erhalten zu Beginn des Studiums einen Bescheid über die Gebührenpflicht. Die Studiengebühren aufgrund Zweitstudium sind jeweils zum 1. Oktober und zum 1. April eines Jahres fällig. Ab dem 2. Zahlungstermin ist die Gebühr für das Zweitstudium ohne weitere schriftliche Aufforderung fällig (Dauerbescheid).

Informieren Sie sich über Zweitstudiengebühren und Befreiungsmöglichkeiten.

Ansprechpersonen

Sie haben Fragen zur Überweisung der Studienbeiträge?
Dann schreiben Sie uns eine E-Mail an studiengebuehrennoSpam@dhbw-mannheim.de oder sprechen Sie uns an.

Informationen für Duale Partner

Für Duale Partner fallen lediglich Kosten im Rahmen der Vergütung der Studierenden an. Alle Informationen hierzu finden Sie auf der Unterseite für unsere Partnerunternehmen.