

Studiengebühren des Landes Baden-Württemberg
Hinweis:
Der Landtag hat am 21.12.2011 die Abschaffung der allgemeinen Studiengebühren zum Sommersemter 2012 beschlossen. Letztmalig werden die Studiengebühren i.H.v. 500,00 Euro pro Semester für das Wintersemester 2011/2012 fällig.
Nicht davon betroffen sind der Verwaltungskostenbeitrag und der Studentenwerksbeitrag. Diese sind immer noch zum Wintersemester - 01.10. eines Jahres - fällig.
Das Land Baden-Württemberg hat zur Verbesserung der Lehre Studiengebühren eingeführt.
Dies gilt laut Landeshochschulgebührengesetz (LHGebG) auch für Studierende der DHBW Mannheim.
Das Gesetz ist seit dem 01. Januar 2006 in Kraft. Alle Studierenden, die an einer Dualen Hochschule in Baden-Württemberg zugelassen sind, müssen eine Studiengebühr in Höhe von 500,- Euro pro Semester zahlen.
Wir möchten Ihnen auf den nachfolgenden Seiten ausführliche und stets aktuelle Informationen rund um das Thema Studiengebühren geben.
