

Nachgraduierung von BA-Abschlüssen
Nach der Umwandlung der Berufsakademien in die Duale Hochschule Baden-Württemberg haben ehemalige Absolventen die Möglichkeit, ihr staatliches Diplom (BA) in einen (akademischen) Diplomgrad der Dualen Hochschule umwandeln zu lassen. Der Diplomgrad trägt den Zusatz „Duale Hochschule (DH)“. Die Rechtsgrundlage entnehmen Sie bitte nebenstehendem Merkblatt.
Prozess der Nachgraduierung
Die Nachgraduierungsurkunde kann gegen eine Gebühr von 80,00 € bei der jeweiligen Studienakademie beantragt werden. Bitte verwenden Sie für den Antrag nebenstehendes Formular und fügen Sie Ihre Diplom-Urkunde als beglaubigte Kopie (Nicht das Original! Keine Zeugnisse!) bei.
Zusendung des Antrags
Den ausgefüllten und unterschriebenen Antrag und die beglaubigte Kopie Ihrer Diplom-Urkunde senden Sie bitte an folgende Adresse:
Duale Hochschule Baden-Württemberg Mannheim
Stichwort: Nachgraduierung
Coblitzallee 1-9
68163 Mannheim
Verwaltungsgebühr
Die Verwaltungsgebühr in Höhe von 80,00 € überweisen Sie bitte an die unten stehenden Kontodaten, sobald Sie nach Antragstellung den Gebührenbescheid erhalten haben, oder bereits parallel zur Antragstellung. In diesem Fall vermerken Sie bitte auf dem Antrag, dass eine Überweisung bereits erfolgt ist.
Empfänger: LOK BW / DHBW Mannheim
Konto-Nr.: 749 553 01 02
Bankleitzahl: 600 501 01
Name der Bank: BW-Bank (Baden-Württembergische Bank)
Verwendungszweck: 8910451446778
Verwendungszweck: Nach- und Vorname, Stichwort: Nachgraduierung
(bei der Zahl 8910451446778 handelt es sich um das Kassenzeichen der DHBW Mannheim, welches bei der Zahlung an die DHBW unbedingt angegeben werden muss)
Betrag: 80,00 €
Bitte achten Sie bei der Überweisung auf die Richtigkeit und Vollständigkeit Ihrer Angaben, da sonst aufgrund der großen Studierendenzahl keine Zuordnung Ihrer Zahlung erfolgen kann.
Quittungen für die erfolgte Überweisung der Beträge werden nicht erstellt. Wenn Sie einen Beleg benötigen benutzen Sie Ihren Einzahlungsbeleg.
Beglaubigungen
stellt Ihnen bspw. Ihr ortsansässiges Rathaus oder Bürgerdienst aus. Bitte beachten Sie, dass wir nur eine beglaubigte Kopie Ihrer Diplom-Urkunde brauchen, nicht das Zeugnis.
Zeugnisse
Die Zeugnisse werden nicht umgewandelt ausgestellt, da auf der Umwandlungsurkunde (siehe unten stehendes Muster) der ehemalige BA-Abschluss genannt wird und somit eine Zuordnung problemlos möglich ist.
Bearbeitungszeit
Die Bearbeitungsdauer beträgt momentan zwischen 4 und 6 Wochen.
Fristen
Aktuell gibt es keine Frist für die Antragstellung.
NEUERUNG: Abschlüsse bis 1982
Abschlüsse, die bis 1982 ohne Diplom-Bezeichnung verliehen wurden und/oder nachträglich die Bezeichnung "Diplom-" verliehen bekommen haben, können ab sofort ebenfalls nachgraduiert werden.
Vorteile der Nachgraduierung
Mit der Nachgraduierung erwerben Sie einen akademischen Grad. Das kann bspw. bei der Zulassung zu Masterprogrammen von Vorteil sein. Bitte beachten Sie, dass für die Anerkennung Ihres Abschlusses das jeweilige Landes-Hochschulgesetz relevant ist.
Titelführung nach der Nachgraduierung
Nach erfolgter Nachgraduierung darf die staatliche Bezeichnung "Diplom-xyz (BA)", die aufgrund eines erfolgreich abgeschlossenen Studiums an den Berufsakademien des Landes Baden-Württemberg verliehen wurde, nicht mehr geführt werden. Dies ergibt sich bereits aus dem Begriff "Umwandlung". Nach der Nachgraduierung ist der Titel mit dem Zusatz "(DH)" statt "(BA)" zu führen.
