

Chancengleichheitsbeauftragte
Ansprechpartnerin für die nicht wissenschaftlich tätigen Frauen (z.B. Verwaltungsangestellte, Sekretärinnen...) an der Dualen Hochschule Baden-Württemberg Mannheim.
Aufgaben
Die Chancengleichheitsbeauftragte und deren Stellvertreterin achten gemäß den Bestimmungen des Chancengleichheitsgesetzes auf die Durchführung und Einhaltung der Chancengleichheit und unterstützt die Dienststellenleitung bei dessen Umsetzung.
Wahrnehmung der Aufgaben durch
- Frühzeitige Beteiligung an personellen sowie sozialen und organisatorischen Maßnahmen, die Belange der weiblichen Beschäftigten betreffen.
- Mögliche Äußerung zu fachlichen Fragen innerhalb ihrer Dienststelle, die Frauenbelange berühren können.
- Im Rahmen ihrer Aufgabe mögliche Teilnahme an Dienststellenbesprechungen.
- Initiativrecht für Maßnahmen zur Verwirklichung der Gleichberechtigung in der Dienststelle
- Beteiligung an Vorstellungs- und sonstigen Personalauswahlgesprächen auf Antrag der Betroffenen.
- Einsicht in Akten, Planungs- und Bewerbungsunterlagen in für die sachgerechte Wahrnehmung ihrer Aufgaben erforderlichem Umfang (Einsicht in Personalakten nur mit Zustimmung der Betroffenen)
Gesetzliche Grundlage
Chancengleichheitsgesetz vom 22.10.2005
Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG)
