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Chancengleichheitsbeauftragte

Ansprechpartnerin für die nicht wissenschaftlich tätigen Frauen (z.B. Verwaltungsangestellte, Sekretärinnen...) an der Dualen Hochschule Baden-Württemberg Mannheim.

Aufgaben

Die Chancengleichheitsbeauftragte und deren Stellvertreterin achten gemäß den Bestimmungen des Chancengleichheitsgesetzes auf die Durchführung und Einhaltung der Chancengleichheit und unterstützt die Dienststellenleitung bei dessen Umsetzung.

Wahrnehmung der Aufgaben durch

  • Frühzeitige Beteiligung an personellen sowie sozialen und organisatorischen Maßnahmen, die Belange der weiblichen Beschäftigten betreffen.
  • Mögliche Äußerung zu fachlichen Fragen innerhalb ihrer Dienststelle, die Frauenbelange berühren können.
  • Im Rahmen ihrer Aufgabe mögliche Teilnahme an Dienststellenbesprechungen.
  • Initiativrecht für Maßnahmen zur Verwirklichung der Gleichberechtigung in der Dienststelle
  • Beteiligung an Vorstellungs- und sonstigen Personalauswahlgesprächen auf Antrag der Betroffenen.
  • Einsicht in Akten, Planungs- und Bewerbungsunterlagen in für die sachgerechte Wahrnehmung ihrer Aufgaben erforderlichem Umfang (Einsicht in Personalakten nur mit Zustimmung der Betroffenen)

Gesetzliche Grundlage

Chancengleichheitsgesetz vom 22.10.2005

Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG)

5.800 STUDIERENDE
38 STUDIENRICHTUNGEN
2.000 PARTNERUNTERNEHMEN

Kontakt

Sylvia Rohleder
Poststelle
Tel.: (0621) 4105-1100
Fax: (0621) 4105-1101
sylvia.rohleder(at)dhbw-mannheim.de

Luciana Madureira-Winkelhausen
International Office
Tel.: (0621) 4105-1502
Fax: (0621) 4105-1509
luciana.winkelhausen(at)dhbw-mannheim.de